Energieberatung

Sanierfahrplan

EBW_Energieberatung Wohngebäude


Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Antragswesen für KFW Neubau 


Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohn­gebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz.


Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Ein Wohn­gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Diese Anforderungen bestätigen Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit.

In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:

  • den Bau und den Kauf einschließlichNebenkosten
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Antragswesen für BAFA Sanierung Wohngebäude oder Nichtwohngebäude


Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung


Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Fachplanung und Baubegleitung


Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • Heizungsoptimierung


Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Wärmebrückenberechnung


Blower Door