PAUSCH Ingenieure
für Ausbau und Energieberatung GmbH
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Höhe der Förderung
Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
Diese Anforderungen bestätigen Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit.
In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
Gefördert werden:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.